Eichservice

Besitzen Sie eine Waage im eichpflichtigen Verkehr, so bieten wir Ihnen unser bekanntes "Rundum-Sorglos-Paket":

  • Wartung
  • Justage
  • Eichung zusammen mit dem jeweilig zuständigen Eichamt
  • Bereitstellung von geeichten Prüfgewichten

Eichen ist die von der zuständigen Eichbehörde vorzunehmende Prüfung und Stempelung eines Messgerätes nach den Eichvorschriften.

Durch die Prüfung wird festgestellt, ob das vorgelegte Messgerät den Eichvorschriften entspricht, d. h. ob es den an seine Beschaffenheit und seine messtechnischen Eigenschaften zu stellenden Anforderungen genügt, insbesondere ob es die Eichfehlergrenze einhält.

Durch die Stempelung wird beurkundet, dass das Messgerät zum Zeitpunkt der Prüfung diesen Anforderungen genügt hat und zu erwarten ist, dass es bei einer Handhabung entsprechend den Regeln der Technik innerhalb der Nacheichfrist »richtig« bleibt.

Die Eichfähigkeit einer Waage wird durch die Bauartzulassung dokumentiert. Vorab werden die Waagen durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt einer eichtechnischen Prüfung unterzogen. Sie umfasst sowohl messtechnische als auch gerätespezifische Anforderungen.

Nach der EU-Richtlinie 2009/23/EG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:

  • Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung ermittelt werden soll
  • Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken, sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
  • Zu amtlichen Zwecken wie Ermittlung von Gebühren, Zöllen und Strafen, ferner bei Sachverständigen, Gutachten für Gerichte.
  • Bei der Herstellung von Fertigpackungen

Nach jeder bestandenen Eichprüfung wird die Waage vom Eichbeamten mit einer Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eich-Toleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union).